Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L‑Bank)
Das Staatsweingut Karlsruhe-Durlach ist eine organisatorische Einheit der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L-Bank). Wir, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L‑Bank), sind bemüht, unser Online-Angebot im Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L‑BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L‑BGG‑DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21.05.2019 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Websites www.turmbergwein.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 LBGG vereinbar: Teilweise sind PDFs und andere Download-Dateien in proprietären Formaten nicht vollständig barrierefrei.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:
- PDFs zum Download: Die PDF zur Preisliste, Wegbeschreibung und Broschüre sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte von www.turmbergwein.de.
- Die Tastaturbedienung wird weiter optimiert.
Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.07.2021 erstellt auf Basis einer eigenen Bewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse staatsweingut@l-bank.de.
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
Staatsweingut Karlsruhe-Durlach
Posseltstraße 19
76227 Karlsruhe-Durlach
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L‑BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die L‑Bank wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die L‑Bank nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L‑BGG‑DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L‑BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L‑BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie unter folgendem Link erreichen:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‑BGG wird hingewiesen.
6. Unser Angebot berücksichtigt unter anderem:
Unsere Sprache
Wir bemühen uns, unsere Informationen und Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besucher*innen verstanden werden, die mit den Themen nicht vertraut sind. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach Texte auf unserer Webseite zu kompliziert dargestellt sind.
Barrierefreies Web-Design
Beim Design und der Entwicklung der Websites haben wir auf eine einfache Bedienbarkeit, leichte Scanbarkeit der Texte sowie ein frei zoombares Layout geachtet. Ebenso können die Seiten durch optimierte Tastaturbedienung und den Einsatz von Screenreadern bedient werden.
7. Weitere geplante Maßnahmen
- Optimierung der Tastaturbedienung
- Barrierefreie PDFs
8. Stand dieser Erklärung
02.07.2021